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  • AutorenbildSönke Stiller

Mindestlohn für alle

Texte prüfen ist Arbeit. Deshalb bekommen unsere Prüferinnen und Prüfer auch Geld. Genauer: Sie sind angestellt. Sie erhalten für Ihre Arbeit ein Gehalt, das über dem Mindestlohn liegt. Klingt selbstverständlich, ist es aber leider nicht.


Wer prüft unsere Texte?

Prüfgruppen sollen aus Menschen mit Lernschwierigkeiten bestehen. Diese Menschen arbeiten oft (nicht immer) in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Deshalb sind viele Prüfgruppen Teil des Werkstätten-Systems. Und dort gilt der Mindestlohn nicht. Das hat Gründe, führt aber letztendlich dazu, dass Prüferinnen und Prüfer in Werkstätten sehr wenig Geld für ihre Arbeit erhalten. Andere Prüferinnen und Prüfer arbeiten ehrenamtlich. Ihnen ist es ein persönliches Anliegen, dass es mehr Texte in Leichter Sprache gibt. Sie wollen helfen.


Ausbeutung? Nein, Danke!

Und damit sind wir bei einem heiklen Thema: Leichte und Einfache Sprache sind ein Markt, allerdings ein spezieller. Da gibt es Anbieter, die gemeinnützig sind. Sie haben Zugang zu Fördermitteln, ehrenamtlichen Mitarbeitern oder auch Mitarbeiterinnen in Werkstätten. Es gibt Ein-Personen-Anbieter, in denen ein Mensch alles macht: Akquise, Redaktion, Prüfassistenz, Buchhaltung und so weiter. Im Zweifel gilt auch für diese Menschen der Mindestlohn nicht, denn eine selbständige Person darf sich selbst ausbeuten. Der Mindestlohn gilt auch für sie nicht.


klar und deutlich bezahlt allen Mitarbeitern ordentliche Gehälter. Alle, das sind eben auch die Prüferinnen. Wir könnten unsere Texte auch extern prüfen lassen und den Mindestlohn umgehen. Das wäre legal und billiger als eine eigene Prüfgruppe, die einen ordentlichen Lohn erhält. Dass wir das nicht machen, ist eine bewusste Entscheidung gegen die wirtschaftliche Vernunft. Ich finde das nämlich unfair. Ich finde, niemand sollte unterhalb des Mindestlohns arbeiten. Niemand mit Behinderung und niemand ohne Behinderung.


Unterstützen Sie das?

Sie sehen das auch so? Dann schauen Sie bei der Auftragsvergabe ganz genau hin. Lassen Sie sich bestätigen, dass alle Mitarbeiterinnen den Mindestlohn erhalten. Nur so können wir diese Ungerechtigkeit gemeinsam beenden. Damit der Grundsatz gilt: Ordentliche Arbeit = ordentlicher Lohn.


Herzliche Grüße

Sönke Stiller

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